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Beleuchtung
Inhaltsübersicht

Beleuchtung im Büro

Ob im Büro, im Homeoffice, in der Werkstatt oder in anderen Bereichen Ihres Unternehmens: Die richtige Beleuchtung macht oft einen großen Unterschied für das Wohlbefinden und die Sicherheit während jedes Arbeitsschrittes. Nicht umsonst weisen das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung dem Faktor Beleuchtung einen wichtigen Anteil zu. Von gut ausgewählten Lampen und Leuchten, die das einfallende Tageslicht optimal ergänzen, profitieren sowohl Mitarbeitende als auch das Unternehmen. Unser Ratgeberbeitrag zeigt, was es bei der Beleuchtung im Büro zu beachten gilt.

Vorteile der richtigen Beleuchtung im Büro

Licht ist elementar für den Menschen und hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit. Die Helligkeit im Tagesverlauf beeinflusst den Biorhythmus und in der Folge direkt unsere Leistungsfähigkeit. Licht wirkt stimulierend und motivierend auf den Körper. Abnehmende Helligkeit hingegen signalisiert dem Körper das Ende des Tages und führt zu Müdigkeit.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersuchte bereits im Jahr 2015 die nachhaltige Wirkung der optimalen Beleuchtung am Büroarbeitsplatz und stellte die Auswirkungen der Lichtverhältnisse auf die innere Uhr fest:

“Effektive Beleuchtung macht wacher, erhöht die Reaktionszeit und lässt sich unabhängig von der Tageszeit als Motivator einsetzen. Besonders akute und mittelfristige Folgen von blau angereicherter Beleuchtung nach dem Vorbild von Morgen- und Abendstunden zeigte eine nachhaltige Wirkung auf die Probanden.”

Mit der passenden Beleuchtung kann also aktiv der Ermüdung entgegengewirkt und die Konzentration gesteigert werden. Das führt wiederum zu besserer Leistung und einer höheren Produktivität. Unternehmen investieren mit einer optimalen Lichtgestaltung im Büro daher nicht nur in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern auch in den Erfolg des Unternehmens.

Arbeitsschutzanforderungen an die Beleuchtung

Schlechte Lichtverhältnisse führen zu gesundheitlichen Schäden und erhöhen das Unfallrisiko. Aus diesem Grund nehmen die Regelungen des Arbeitsschutzes Unternehmen in die Pflicht, für entsprechende Beleuchtung im Büro und am Arbeitsplatz der Beschäftigten zu sorgen. So heißt es in den entsprechenden Absätzen der Arbeitsstättenverordnung:

“Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben.”

Weiterführend steht dort:

“Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.”

Konkretisiert werden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung durch die Technische Regel für Arbeitsstätten Beleuchtung (ASR 3.4). Dort finden sich unter anderem genaue Angaben zu den Mindestanforderungen der Beleuchtungsstärke.

Büros und büroähnliche Arbeitsbereiche
Beleuchtungsstärke (mind.)
Ablegen, Kopieren
300 Lux
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung
500 Lux
Technisches Zeichnen
750 Lux
Archiv
200 Lux
Da es sich lediglich um Mindestangaben handelt, lässt sich daraus nicht ableiten, ob es sich bei der Einhaltung der Werte auch um die tatsächlich optimale Arbeitsplatzbeleuchtung handelt. Je nach Aufgabengebiet oder auch individuellen Voraussetzungen, können im Einzelfall weitere Optimierungsmaßnahmen notwendig oder angebracht sein. Dies gilt beispielsweise für ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung, die aufgrund der geringeren Sehleistung höhere Anforderungen an die Beleuchtung haben.

Für optimale Beleuchtung im Büro und am Arbeitsplatz sorgen

Eine effektive Beleuchtung im Büro einzurichten ist eine komplexe Aufgabe. Denn zahlreiche Faktoren spielen bei der Entwicklung eines Beleuchtungskonzept eine Rolle und müssen berücksichtigt werden.

Ausreichend Tageslicht

lendis Ratgeber Arbeitsschutz Büro Beleuchtung genügend Tageslicht

Obgleich sich mit künstlichem Licht positive Effekte erzielen lassen, ist es kein Ersatz für natürliches Tageslicht. So zeigen Forschungen, dass mit zunehmender Entfernung vom Fenster die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zunehmen. Nicht nur aus arbeitsschutzrechtlicher Perspektive muss eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht in allen Büroräumen daher das Ziel sein. Neben seinen positiven Folgen auf das Wohlbefinden kann ausreichendes Tageslicht auch wirtschaftliche Vorteile, etwa die Einsparung von Energiekosten, mit sich bringen.

Ob eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht vorhanden ist, kann über den Tageslichtquotienten ermittelt werden. Dieser bestimmt sich aus dem Verhältnis der Beleuchtungsstärke an dem zu messenden Punkt und der Beleuchtungsstärke im Freien. Der Tageslichtquotient muss mindestens 2 Prozent betragen.

In modern eingerichteten Büros kommen mittlerweile Tageslichtlenksysteme zum Einsatz. Diese Spiegelsysteme sorgen in Räumen und an Arbeitsplätzen mit schlechtem Zugang zu Tageslicht für eine effektive Beleuchtung mit natürlichem Licht.

Tipp: Platziere Schreibtische so nah zum Tageslicht wie möglich. Dort sollte der Tisch im rechten Winkel zum Fenster positioniert werden. So lässt sich auch bei großer Helligkeit ein Blendeffekt auf Bildschirmen oder durch andere Oberflächen vermeiden oder reduzieren.

Künstliches Licht

Steht nicht ausreichend Tageslicht zur Verfügung, etwa in den Morgen- und Abendstunden zwischen Oktober und März, sollte mittels künstlichem Licht für bestmögliche Lichtverhältnisse im Büro gesorgt werden. Ziel ist einerseits eine ausreichende Grundbeleuchtung im gesamten Büro. Diese soll möglichst gleichmäßig und weder zu grell noch zu dunkel sein. Darüber hinaus muss der einzelne Büroarbeitsplatz ausreichend beleuchtet und die Ausführung der jeweiligen Aufgabe möglich sein. Wichtig ist, dass die Unterschiede der Lichtverhältnisse nicht zu groß sind. So wird Erschöpfung vermieden, da sich das Auge nicht fortwährend an neue Sichtverhältnisse anpassen muss.

Raum- oder Arbeitsplatz bezogenes Beleuchtungskonzept?

In einem modernen Büro gibt es typischerweise unterschiedliche Arbeitsbereiche. Computerarbeitsplätze, Konferenzräume und Meeting Points, sie alle haben unterschiedliche Anforderungen an die notwendige Beleuchtung. Je nach Anwendungsfall kommen daher unterschiedliche Konzepte zum Einsatz, um die Büroräume richtig zu beleuchten.

Beim raumbezogenen Ansatz wird für den gesamten Bereich, sowohl Verkehrswege als auch der einzelne Arbeitsplatz eine einheitliche Beleuchtung eingerichtet. Der Punkt im Raum mit der höchsten Mindestbeleuchtungsstärke wird als Referenzwert für den gesamten Bereich zugrunde gelegt.

Dieser Ansatz ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Büroarbeitsplätze zum Zeitpunkt der Planung noch nicht fest platziert werden können oder künftig flexibel angeordnet werden sollen. Allerdings muss beim raumbezogenen Ansatz für jeden Bereich die gleiche (hohe) Helligkeit geschaffen werden, was zu einem deutlich höheren Energiebedarf führt.

Ist die Anordnung der Arbeitsplätze bekannt oder gibt es auf einer Bürofläche Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Anforderungen an die Beleuchtung, ist eine arbeitsplatzbezogene Beleuchtung ein möglicher Ansatz. Dieser bietet den Vorteil, dass das Beleuchtungsniveau individuell vom allgemeinen Niveau abweichen und somit besser gesteuert werden kann.

Direkte oder indirekte Beleuchtung?

Die Beleuchtung kann direkt oder indirekt erfolgen. Bei der direkten Beleuchtung werden die Büroarbeitsplätze direkt von oben beleuchtet. Vor allem Reflexionen und starke Schatten sind jedoch Nachteile der direkten Beleuchtung. Bei der indirekten Beleuchtung werden Decken und Wandflächen zur Reflexion genutzt. Die erzeugten Lichtverhältnisse werden häufig als wohltuender wahrgenommen.
Arbeitsplatz-bezogene Beleuchtung

Bei der Beleuchtung des Büros hat sich in den meisten Unternehmen ein arbeitsplatzbezogener Ansatz etabliert. Dieser bringt aus ergonomischer Sichtweise die größten Vorteile. Mit Pendelleuchten, Stehlampen und Wandleuchten wird durch einen Mix aus direkter und indirekter Beleuchtung für eine Allgemeinbeleuchtung gesorgt. Ergänzt wird diese um individuelle Beleuchtung am Schreibtisch, bei Bildschirmarbeitsplätzen für gewöhnlich eine verstellbare Tischlampe. Die Schreibtischlampe sollte dabei stets so aufgestellt sein, dass sie nicht blendet. Denn ein zu starker Lichtreiz ist für die Augen genauso anstrengend wie fehlendes Licht.

Lichtfarbe

Die Lichtfarbe wird genutzt, um Leuchtmittel zu charakterisieren. Sie ergibt sich aus ihrer Farbtemperatur und wird in Kelvin (K) angegeben.

Weißes Licht teilt man üblicherweise in

  • warmweiß (< 3300K) – steht für Wärme und Gemütlichkeit
  • neutralweiß (3300K – 5000K) – ist ein Gemisch aus warmen und kalten Farbanteilen
  • tageslichtweiß. (> 5300K) – wird oft für die Beleuchtung von Fabrikhallen oder hell ausgeleuchteten Geschäften verwendet

Welche Lichtfarbe im Büro verwendet werden sollte, lässt sich pauschal nicht beantworten. In der Regel wird neutralweißes Licht verwendet. Allerdings zeigen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass ein flexibler Ansatz wichtig ist. So ist insbesondere die Tageszeit ein wichtiger Aspekt bei der Wahl der Lichtfarbe. Am Morgen sorgt kälteres Licht mit einem höheren Blauanteil für mehr Aktivität. Zum Abend hin ist ein höherer Rotanteil im Bereich des warmweißen Lichts geeignet.

Weitere Faktoren, die darüber entscheiden, welche Lichtfarbe als angenehm empfunden wird, sind beispielsweise die Art der auszuführenden Aufgabe oder auch die Außentemperatur.

Raumgestaltung

Auch die farbliche Gestaltung von Büroräumen kann im Rahmen der Beleuchtungskonzept genutzt werden. Je höher der Reflexionsgrad der Wände, Decken und Oberflächen von Arbeitsplätzen, desto heller wirkt der gesamte Raum. Um einen Kontrast zu schaffen, sollten Bodenbeläge hingegen eher dunkel sein.
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