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Lautstärke & Lärmschutz
Inhaltsübersicht

Lautstärke & Lärmschutz im Büro

Lärmbelästigung gilt noch vor Hitze als höchster empfundener Belastungsfaktor im Berufsalltag. Und dieser Umstand betrifft nicht alleine Werkstätten oder Industrieanlagen, sondern auch die Lautstärke im Büro. In unserem Ratgeberbeitrag beschäftigen wir uns mit den Folgen von Lärm, den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und möglichen Maßnahmen zum Lärm- und Schallschutz im Büro.

Was sagt das Gesetz über den Lärmschutz?

Der Arbeitsschutz wird in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz und seine angehängten Rechtstexte abgedeckt. Dazu zählt im Zusammenhang mit der Einrichtung von Arbeitsstätten wie etwa Büroräumen insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). 

Laut ArbStättV sind Büroräume so einzurichten, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden werden. Neben der Forderung nach einem ergonomischen Arbeitsplatz oder ausreichend Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, zählt auch der Lärmschutz im Büro dazu. Denn weiter heißt es :

“In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.”

Daran lässt sich bereits sehen, dass es keine konkrete rechtliche Vorgabe über einzuhaltende Grenzwerte gibt. Stattdessen gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot.

Konkretisiert wird diese Forderung durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7. In dieser finden sich Begriffsdefinitionen, jedoch auch Empfehlungen zu Richtwerten in Bezug auf die Lautstärke.

Die empfohlenen Richtwerte für die Lautstärke bestimmen sich nach der Tätigkeitskategorie. In welche Kategorie eine Tätigkeit fällt, bestimmt sich nach deren Komplexität, Schwierigkeit, aber auch Tragweite der jeweiligen Aufgabe. 

  • Tätigkeitskategorie I – erfordert hohe Konzentration und hohe Sprachverständlichkeit
  • Tätigkeitskategorie II – mittlere Konzentration und Sprachverständlichkeit
  • Tätigkeitskategorie III – geringe Konzentration und Sprachverständlichkeit

Entscheidungen auf Führungsebene haben beispielsweise eine große Tragweite und fallen zumeist in die Kategorien I oder II. Auch die Analyse komplexer Sachverhalte oder die Softwareentwicklung können zur Kategorie I gezählt werden. Lager- oder Putzarbeiten hingegen sind wenig komplex, haben eine geringe Tragweite und fallen daher in die Kategorie III. 

Folgende Richtwerte für die maximale Lautstärke gelten für die einzelnen Kategorien:

  • Tätigkeitskategorie I: 55dB
  • Tätigkeitskategorie II: 75 dB
  • Tätigkeitskategorie III: keine Vorgabe, möglichst reduzieren

Gesundheitliche Folgen bei zu hoher Lautstärke

Wieso bemisst der Arbeitsschutz dem Thema Lautstärke im Büro eine hohe Bedeutung bei? 

Lärm, also eine als zu hoch empfundene Lautstärke, wird Umfragen zufolge als stärkster Belastungsfaktor für einen Großteil der Arbeitnehmer*innen wahrgenommen. Lärm kann starke Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden haben. Dies können einerseits direkte Auswirkungen auf das Gehör (aurale Lärmwirkung) sein. Außerdem kann konstanter Lärm die Gesundheit indirekt (extra-aural) stören. So lässt eine zu hohe Lautstärke häufig das Stresslevel steigen, wodurch das Herz-Kreislaufsystem belastet wird. In psychischer Form löst Lärm Ärger oder Nervosität aus und führt zu einer Minderung der kognitiven Leistungsfähigkeit. Und nicht zuletzt belastet eine hohe Lautstärke die Sprachverständlichkeit und Sprachqualität. 

All diese Faktoren führen dazu, dass dem Lärm ausgesetzte Mitarbeiter*innen häufiger krank sind und sich auch im normalen Arbeitsalltag deutlich weniger gut konzentrieren können. Darunter leiden die Produktivität, die Sorgfalt und die Einhaltung von Zeitplänen.

Durch die Vermeidung unnötiger Lärmentwicklung und die Entlastung der Mitarbeitenden durch Lärmschutzmaßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben förderst Du als Arbeitgeber das Wohlbefinden und die Gesundheit Deiner Teams – und investierst nachhaltig in den Firmenerfolg.

Gefährdungsbeurteilung

Aus dem Arbeitsschutzgesetz leitet sich die Pflicht für den Arbeitgeber ab, die Arbeitsstätte lärmgeschützt einzurichten. Um zu ermitteln, ob lärmschützende Maßnahmen getroffen werden müssen, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die tatsächliche Lärmbelastung ermittelt werden. Dies bezieht sich auf alle typischen und langfristig stabilen Abläufe.

Die Ermittlung kann in unterschiedlichen Verfahren stattfinden.

  1. Vereinfachtes Verfahren durch lärmbezogene Arbeitsplatzbegehung
  2. Ermittlung der raumakustischen Kennwerte durch Abschätzung
  3. Ermittlung der raumakustischen Kennwerte durch Messung
  4. Ermittlung von Lärmpegeln für Tätigkeiten durch orientierende Messung
  5. Ermittlung von Beurteilungspegeln für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen
  6. Bewertung von tieffrequentem Lärm

Eine genaue Betrachtung der einzelnen Verfahren würde den Rahmen dieses Ratgebers übertreffen. Du findest detaillierte Angaben in den Unterlagen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

Externer Link (PDF-Datei):  Technische Regel für Arbeitsstätten – Lärm – ASR A3.7 

Werden die empfohlenen Höchstwerte überschritten, müssen entsprechende Maßnahmen zum Lärmschutz getroffen werden.

Maßnahmen zum Lärmschutz

Wurde im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund von Anmerkungen von Mitarbeitenden festgestellt, dass (in einigen Bereichen) eine zu hohe Lautstärke vorliegt, muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen treffen, um die Lautstärkebelastung zu reduzieren. Hierfür stehen

  • Technische Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen und
  • Persönliche Maßnahmen

zur Verfügung. Grundsätzlich sollten technische Maßnahmen stets zuerst getroffen werden.

Technische Maßnahmen

Zu den technischen Maßnahmen gehören alle baulichen und strukturellen Anpassungen an und im Büro, um die Lautstärke zu reduzieren. Vorrang sollten Maßnahmen an der Quelle haben. Wenn keine weiteren Maßnahmen möglich oder unverhältnismäßig sind, kommen Sekundärmaßnahmen auf dem Ausbreitungsweg der Schallwellen zum Einsatz. 

Solche Sekundärmaßnahmen können sehr vielfältig sein.

Technische Maßnahmen für mehr Lärmschutz im Büro - Akustiklösungen im Büro
  • Weitere Büromöbel helfen bereit, die Schallentwicklung zu reduzieren. 
  • Akustiklösungen wie Stellwände bzw. Raumtrenner sind effizient, um die Schallausbreitung zu verhindern. Als Akustik-Raumtrenner sorgen sie zusätzlich für die Absorption des Schalls.
  • Absorptionsflächen, die sich etwa an Wänden und Decken anbringen lassen, verfügen ebenfalls über schallabsorbierende Eigenschaften. Sie lassen sich zudem als Deko-Elemente nutzen.
  • Glatte Oberflächen reflektieren Schallwellen befördern sie so weiter durch den Raum. Textilien an Wänden oder entsprechende Bodenbeläge helfen, die Akustik zu verbessern.
  • Raum-in-Raum-Lösungen, sogenannte Telefon- oder Meetingboxen können eingesetzt werden, wenn einzelne Arbeitsbereich im Büro vor Lärm geschützt werden sollen. Diese Boxen fungieren wie eigene Räume und lassen wenig bis keinen Lärm hinein. So werden sie zu Rückzugsorten für konzentriertes Arbeiten oder Telefonate im Büro.
  • Als Ausstattung für einzelne Arbeitnehmer*innen können Active Noise Cancelling-Kopfhörer bereitgestellt werden.

Organisatorische Maßnahmen

Sind alle technischen Möglichkeiten genutzt (bzw. ergänzend dazu), kann mit organisatorischen Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass Deine Mitarbeitenden eine lärmgeschützte Arbeitsumgebung vorfinden. Generell bietet es sich für diesen Zweck an, allgemeine Kommunikationsregeln für das Unternehmen zu erlassen.

Darüber hinaus eignen sich in den meisten Unternehmen die folgenden Maßnahmen: 

  • Sorge für eine räumliche oder zeitliche Trennung der Beschäftigen von der Lärmquelle.
  • Richte zusätzliche Besprechungsmöglichkeiten und Bereiche zum Telefonieren ein, um andere Kolleg*innen nicht zu stören. 
  • Definiere feste Zeiträume für bestimmte lärmerzeugende Aufgaben. 
  • Platziere Technik wie Drucker oder Kopierer in eigenen, abgetrennten Räumen.
  • Biete Deinen Mitarbeitenden das Homeoffice an, um einzelne Aufgaben konzentriert erledigen zu können.

Persönliche Maßnahmen

Nicht zuletzt helfen auch Maßnahmen auf persönlicher Ebene, um die Lautstärke im Büro zu reduzieren. Kläre Deine Beschäftigten über die möglichen Folgen einer zu hohen Lärmbelastung auf und sorge so für eine Sensibilisierung für dieses Thema. Zeige auf, wie sie durch ein entsprechendes Verhalten im gemeinsamen Umgang oder der Nutzung von Geräten dazu beitragen, weniger Lärm zu verursachen.

Wir unterstützen Dich beim Lärmschutz

Du bist auf der Suche nach Unterstützung, um Dein Büro gegen Lärm zu schützen? Unsere Kolleg*innen stehen Dir gern beratend zur Seite. Vereinbare noch heute Dein Beratungsgespräch mit uns.